Transparenz

Korrekturen und Fehler melden

Eine Angabe ist veraltet oder falsch? Schreiben Sie uns. Betriebe und Leser werden gleich behandelt.

So melden Sie einen Fehler

Per E-Mail, mit der Adresse der Seite und dem, was nicht stimmt. Bei Prüfberichten hilft die Fundstelle auf der Webseite des Betriebs. Es gibt bewusst kein Kontaktformular: Ihre Mail geht direkt an uns und wird nicht in einem Dienst Dritter gespeichert.

Fehler per E-Mail melden

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Wie wir mit Meldungen umgehen

  1. Wir prüfen den Hinweis an der Quelle, also auf der Webseite des Betriebs bzw. an der Gesetzes- oder Behördenseite.
  2. Stimmt der Hinweis, korrigieren wir den Prüfbericht oder Ratgeber und setzen den Stand neu.
  3. Ist ein Beleg nicht mehr auffindbar, stufen wir die Angabe auf „nicht belegt“ zurück, statt sie stehen zu lassen.
  4. Jede inhaltliche Korrektur tragen wir mit Datum unten ein.

Wir ändern Prüfberichte nicht gegen Bezahlung und nehmen keine Betriebe gegen Bezahlung auf.

Korrekturen-Protokoll

Noch keine Einträge. Sobald eine Korrektur vorgenommen wird, steht sie hier mit Datum, betroffener Seite und dem, was geändert wurde.