Methode

So prüfen wir

Wir prüfen nicht, wer gut arbeitet, sondern was ein Betrieb über sich belegbar angibt. Jede Angabe stammt von seiner eigenen Webseite oder seinem Impressum, mit Adresse der Fundstelle und wörtlichem Zitat.

Stand der Recherche: 29.10.2026

Grundsätze

Die vier Aufnahmebedingungen

Alle vier müssen mit Beleg erfüllt sein. Sonst kommt ein Kandidat nicht in die Liste. Geprüft wird in dieser Reihenfolge, der erste nicht erfüllte Punkt ist der Ablehnungsgrund.

  1. Eigene Webseite. Nicht nur ein Eintrag in einem Verzeichnis. Vor der Ablehnung probieren wir übliche Adressen und suchen den Namen.
  2. Sitz in Berlin. Die ladungsfähige Anschrift im Impressum liegt in Berlin. Ist kein Impressum oder keine Anschrift belegbar, nehmen wir nicht auf und nennen den Grund.
  3. Kein Vermittler. Die Seite lässt keine Vermittlung, keine bundesweite Zentrale und kein Callcenter erkennen. Ein Berliner Sitz schützt nicht, wenn das Impressum selbst vermittelt.
  4. Rohrreinigung ausdrücklich. Rohr-, Abfluss- oder Kanalreinigung steht als Satz, Leistungsüberschrift oder Menüpunkt auf der Seite. Ein Stichwort im Fließtext genügt nicht.

Ist eine Seite nicht abrufbar oder ohne Inhalt für den Abruf, nehmen wir nicht auf und benennen den Befund, statt still „nicht vorhanden“ zu schreiben.

Ablehnungsgründe mit Anzahl

Namen abgelehnter Betriebe veröffentlichen wir nicht. Nur die Zählung:

329 Kandidaten geprüft: 81 aufgenommen, 248 abgelehnt
AblehnungsgrundAnzahl
Sitz laut Impressum nicht in Berlin129
Keine eigene Webseite gefunden42
Webseite nicht abrufbar oder ohne prüfbaren Inhalt31
Rohrreinigung nicht ausdrücklich als Leistung angeboten20
Berliner Sitz nicht belegt (kein Impressum, Mustertext oder keine lesbare Anschrift)19
Vermittler oder überregionale Marke4
Kein Rohrreinigungsbetrieb (zum Beispiel Verzeichnis oder Portal)3
Aufgenommen81

Die acht Prüfmerkmale

Neben den Aufnahmebedingungen prüfen wir acht Merkmale. Sie sind kein Qualitätsurteil, sondern machen sichtbar, was ein Betrieb offenlegt. Zusatzmerkmale zählen nicht für die Aufnahme.

Prüfmerkmale und wie viele aufgenommene Betriebe sie belegen
MerkmalBedeutungBelegt bei
Vollständiges ImpressumName, ladungsfähige Anschrift, Telefon oder E-Mail und bei GmbH oder UG die Registernummer stehen im Impressum (§ 5 DDG).69 von 81
Sitz in BerlinDie Anschrift im Impressum liegt in Berlin. Das ist die Bedingung für die Aufnahme und das Gegenmittel zu überregionalen Schein-Rohrreinigern.81 von 81
FestnetznummerAuf der Webseite steht mindestens eine Festnetznummer, nicht nur Mobil- oder 0800-Nummern.45 von 81
Preise vorab genanntMindestens ein konkreter Euro-Preis (Anfahrt, Stundensatz oder Festpreis) steht auf der Webseite. „Ab“-Preise ohne Obergrenze zählen wir gesondert als Lockpreise.28 von 81
Erwähnt Festpreis oder KostenvoranschlagAuf der Webseite steht das Stichwort Festpreis, Pauschalpreis, Kostenvoranschlag oder „Preis vorab“. Wir haben nicht einzeln geprüft, ob der Betrieb das verbindlich zusagt: Das Zitat zeigt, was genau dort steht.48 von 81
Register oder HandwerksrolleHandelsregister (HRB oder HRA mit Gericht) oder die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handwerkskammer wird ausdrücklich genannt.34 von 81
Innung, Verband oder GütezeichenEine Innung, ein Fachverband (zum Beispiel VDRK) oder ein Gütezeichen wird ausdrücklich genannt.9 von 81
Anfahrt kostenlosDie Anfahrt ist ausdrücklich kostenlos oder inklusive. Zusatzmerkmal, kein Aufnahmekriterium.16 von 81

Zwei Merkmale mit Einschränkung

Was die Recherche ergeben hat (Stand 29.10.2026)

Bitte vor dem Weitergeben lesen. Die 81 aufgenommenen Betriebe sind eine Untergrenze: Es sind die, die wir gefunden und belegt haben, nicht alle Berliner Rohrreiniger. Die Trefferliste unten stammt von der Suchmaschine Bing, nicht von Google. Google und die anderen abgefragten Suchmaschinen lieferten am Abruftag keine Treffer, und auch die Bing-Liste schwankt von Abruf zu Abruf. „Sitz“ heißt: Anschrift im Impressum. Ob dort tatsächlich gearbeitet wird, haben wir nicht geprüft.

Die ersten 20 Bing-Treffer für „rohrreinigung berlin“

Alle erfassten Seiten zu Berliner Suchbegriffen

Unter den 81 aufgenommenen Betrieben

Wie ein Beleg aussieht

Jeder Beleg besteht aus drei Teilen: Fundstelle (Adresse), wörtliches Zitat und Abrufdatum. Das Zitat muss genau so auf der Seite stehen. Ändert ein Betrieb seine Webseite, kann ein Beleg veraltet sein: Dann gilt der angegebene Stand, und über Korrekturen bringen wir ihn auf den neuen.

Preise

Preise stehen nur dort, wo ein Betrieb sie selbst auf seiner Webseite nennt, wörtlich und mit Link. „Ab“-Preise ohne Obergrenze zählen wir gesondert als Lockpreise. Wir nennen keine eigenen Preise und keine Durchschnitte. Was für Berlin belegt ist und was nicht, steht in Kosten und Rechnung.

Was ein Prüfbericht nicht sagt

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