Methode
So prüfen wir
Wir prüfen nicht, wer gut arbeitet, sondern was ein Betrieb über sich belegbar angibt. Jede Angabe stammt von seiner eigenen Webseite oder seinem Impressum, mit Adresse der Fundstelle und wörtlichem Zitat.
Stand der Recherche: 29.10.2026
Grundsätze
- Eigene Quelle. Daten kommen von der Webseite und dem Impressum des Betriebs. Branchenverzeichnisse dienen höchstens dazu, Namen von Kandidaten zu finden, nie als Datenquelle.
- Beleg oder nichts. „Ja“ oder „Nein“ gibt es nur mit Zitat und Link. Was wir nicht finden, heißt „nicht belegt“, nicht „gibt es nicht“.
- Keine Bewertungen. Wir speichern und zeigen keine Kundenbewertungen und keine Google-Sterne und nutzen keine Karteneinbettung.
- Unabhängig. Es gibt keine Provisionen, keine bezahlten Plätze, kein Anruf-Tracking und keine Tracking-Rufnummern. Telefonnummern führen direkt zum Betrieb. Die Liste ist alphabetisch.
Die vier Aufnahmebedingungen
Alle vier müssen mit Beleg erfüllt sein. Sonst kommt ein Kandidat nicht in die Liste. Geprüft wird in dieser Reihenfolge, der erste nicht erfüllte Punkt ist der Ablehnungsgrund.
- Eigene Webseite. Nicht nur ein Eintrag in einem Verzeichnis. Vor der Ablehnung probieren wir übliche Adressen und suchen den Namen.
- Sitz in Berlin. Die ladungsfähige Anschrift im Impressum liegt in Berlin. Ist kein Impressum oder keine Anschrift belegbar, nehmen wir nicht auf und nennen den Grund.
- Kein Vermittler. Die Seite lässt keine Vermittlung, keine bundesweite Zentrale und kein Callcenter erkennen. Ein Berliner Sitz schützt nicht, wenn das Impressum selbst vermittelt.
- Rohrreinigung ausdrücklich. Rohr-, Abfluss- oder Kanalreinigung steht als Satz, Leistungsüberschrift oder Menüpunkt auf der Seite. Ein Stichwort im Fließtext genügt nicht.
Ist eine Seite nicht abrufbar oder ohne Inhalt für den Abruf, nehmen wir nicht auf und benennen den Befund, statt still „nicht vorhanden“ zu schreiben.
Ablehnungsgründe mit Anzahl
Namen abgelehnter Betriebe veröffentlichen wir nicht. Nur die Zählung:
| Ablehnungsgrund | Anzahl |
|---|---|
| Sitz laut Impressum nicht in Berlin | 129 |
| Keine eigene Webseite gefunden | 42 |
| Webseite nicht abrufbar oder ohne prüfbaren Inhalt | 31 |
| Rohrreinigung nicht ausdrücklich als Leistung angeboten | 20 |
| Berliner Sitz nicht belegt (kein Impressum, Mustertext oder keine lesbare Anschrift) | 19 |
| Vermittler oder überregionale Marke | 4 |
| Kein Rohrreinigungsbetrieb (zum Beispiel Verzeichnis oder Portal) | 3 |
| Aufgenommen | 81 |
Die acht Prüfmerkmale
Neben den Aufnahmebedingungen prüfen wir acht Merkmale. Sie sind kein Qualitätsurteil, sondern machen sichtbar, was ein Betrieb offenlegt. Zusatzmerkmale zählen nicht für die Aufnahme.
| Merkmal | Bedeutung | Belegt bei |
|---|---|---|
| Vollständiges Impressum | Name, ladungsfähige Anschrift, Telefon oder E-Mail und bei GmbH oder UG die Registernummer stehen im Impressum (§ 5 DDG). | 69 von 81 |
| Sitz in Berlin | Die Anschrift im Impressum liegt in Berlin. Das ist die Bedingung für die Aufnahme und das Gegenmittel zu überregionalen Schein-Rohrreinigern. | 81 von 81 |
| Festnetznummer | Auf der Webseite steht mindestens eine Festnetznummer, nicht nur Mobil- oder 0800-Nummern. | 45 von 81 |
| Preise vorab genannt | Mindestens ein konkreter Euro-Preis (Anfahrt, Stundensatz oder Festpreis) steht auf der Webseite. „Ab“-Preise ohne Obergrenze zählen wir gesondert als Lockpreise. | 28 von 81 |
| Erwähnt Festpreis oder Kostenvoranschlag | Auf der Webseite steht das Stichwort Festpreis, Pauschalpreis, Kostenvoranschlag oder „Preis vorab“. Wir haben nicht einzeln geprüft, ob der Betrieb das verbindlich zusagt: Das Zitat zeigt, was genau dort steht. | 48 von 81 |
| Register oder Handwerksrolle | Handelsregister (HRB oder HRA mit Gericht) oder die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handwerkskammer wird ausdrücklich genannt. | 34 von 81 |
| Innung, Verband oder Gütezeichen | Eine Innung, ein Fachverband (zum Beispiel VDRK) oder ein Gütezeichen wird ausdrücklich genannt. | 9 von 81 |
| Anfahrt kostenlos | Die Anfahrt ist ausdrücklich kostenlos oder inklusive. Zusatzmerkmal, kein Aufnahmekriterium. | 16 von 81 |
Zwei Merkmale mit Einschränkung
- Erwähnt Festpreis oder Kostenvoranschlag ist ein Stichwortfund. Wir haben nicht einzeln geprüft, ob der Betrieb einen verbindlichen Festpreis zusagt. Was genau dort steht, zeigt das Zitat im Prüfbericht.
- Preise vorab genannt zählt nur Beträge, die ein Betrieb als Preis anbietet (Anfahrt, Stundensatz, Festpreis, „ab“-Preis). Zahlen wie „85 % unserer Reinigungen liegen unter 250 €“ sind Aussagen des Betriebs über sich selbst, kein Preisangebot. Wir zeigen sie getrennt und zählen sie nicht.
- Ortsteil haben wir in Branchenverzeichnissen nachgeschlagen und nur dort gesetzt, wo wir ihn fanden (37 von 81 Betrieben). Er ist keine Angabe des Betriebs und kein Aufnahmekriterium. Betriebe ohne Ortsteil bleiben in der Liste; der Filter zählt sie als „Ohne Angabe“.
Was die Recherche ergeben hat (Stand 29.10.2026)
Bitte vor dem Weitergeben lesen. Die 81 aufgenommenen Betriebe sind eine Untergrenze: Es sind die, die wir gefunden und belegt haben, nicht alle Berliner Rohrreiniger. Die Trefferliste unten stammt von der Suchmaschine Bing, nicht von Google. Google und die anderen abgefragten Suchmaschinen lieferten am Abruftag keine Treffer, und auch die Bing-Liste schwankt von Abruf zu Abruf. „Sitz“ heißt: Anschrift im Impressum. Ob dort tatsächlich gearbeitet wird, haben wir nicht geprüft.
Die ersten 20 Bing-Treffer für „rohrreinigung berlin“
- 4 der 20 Treffer sind Verzeichnisse oder Portale. Die übrigen 16 gehören zu 14 Betriebs-Webseiten.
- 11 von 14 nennen im Impressum eine Berliner Anschrift, 2 von 14 sitzen laut Impressum außerhalb Berlins, 1 von 14 hat kein auffindbares Impressum. Ohne belegten Berliner Sitz sind damit 3 von 14 (21 %).
- 5 von 14 nennen auf den gelesenen Seiten nur Mobil- oder Servicenummern, 7 von 14 einen Euro-Preis, davon 5 mit „ab“-Preis.
Alle erfassten Seiten zu Berliner Suchbegriffen
- Wir haben 287 Rohrreinigungs-Webseiten erfasst, die in Verzeichnissen oder bei Suchen mit „Berlin“ oder Berliner Ortsteilen auftauchten. 31 waren nicht (mehr) abrufbar. Das ist unser Suchstand, keine Stichprobe nach Zufall.
- Von den übrigen 256 nennen 110 (43 %) eine Berliner Anschrift im Impressum, 133 (52 %) eine Anschrift außerhalb Berlins und bei 13 (5 %) ließ sich kein Sitz belegen (kein Impressum, nur Mustertext oder keine lesbare Anschrift). Unter den 110 sind auch Berliner Betriebe, die keine Rohrreinigung ausdrücklich anbieten.
Unter den 81 aufgenommenen Betrieben
- 28 von 81 nennen auf ihrer Webseite überhaupt einen Preis, 13 davon mit einem „ab“-Preis.
- 32 von 81 nennen nur eine Mobil- oder Servicenummer, bei 45 steht eine Festnetznummer.
- Gezählt sind Beträge auf Startseite, Impressum und bis zu fünf verlinkten Leistungs- oder Preisseiten. Preise in PDFs, Bildern oder tieferen Unterseiten fehlen. „Kein Preis“ heißt deshalb: auf den gelesenen Seiten keiner.
Wie ein Beleg aussieht
Jeder Beleg besteht aus drei Teilen: Fundstelle (Adresse), wörtliches Zitat und Abrufdatum. Das Zitat muss genau so auf der Seite stehen. Ändert ein Betrieb seine Webseite, kann ein Beleg veraltet sein: Dann gilt der angegebene Stand, und über Korrekturen bringen wir ihn auf den neuen.
Preise
Preise stehen nur dort, wo ein Betrieb sie selbst auf seiner Webseite nennt, wörtlich und mit Link. „Ab“-Preise ohne Obergrenze zählen wir gesondert als Lockpreise. Wir nennen keine eigenen Preise und keine Durchschnitte. Was für Berlin belegt ist und was nicht, steht in Kosten und Rechnung.
Was ein Prüfbericht nicht sagt
- Nichts über die Qualität der Arbeit, die Pünktlichkeit oder die tatsächlich berechneten Preise.
- Keine Empfehlung. Wer einen Betrieb beauftragt, sollte vorher nach einem verbindlichen Festpreis fragen und danach die Rechnung prüfen.
- Keine Rechtsberatung. Die Ratgeber geben belegte Aussagen von Behörden, Gesetzen, Gerichten und Verbraucherzentralen wieder.