Ratgeber · 7 Minuten

Kosten und Rechnung: Was wir belegen können und was nicht

Eine belegte Preisspanne für Berlin haben wir nicht gefunden, und deshalb erfinden wir keine. Was sich belegen lässt: wie eine Rechnung aufgebaut sein darf.

Stand der Recherche: 29.10.2026 · keine Rechtsberatung

Preise: Was wir nicht behaupten

Eine Berliner Preisspanne einer Verbraucherzentrale oder Handwerkskammer für Rohrreinigung haben wir nicht gefunden. Wir nennen deshalb keine.

Die einzige gefundene Zahl einer Verbraucherzentrale stammt aus Nordrhein-Westfalen (Stand 11.03.2021): Eine Abflussreinigung mit Spirale kostet bis zu 250 Euro inklusive Wochenendzuschlag, regional kann es Unterschiede geben.[1] Diese Zahl ist fünf Jahre alt und nicht für Berlin erhoben. Rechnen Sie sie nicht auf Berlin 2026 hoch.

Nicht verwendet haben wir „140 Euro“ (das ist der Durchschnittspreis für Schlüsseldienst-Einsätze, kein Rohrreinigungspreis) und Preisspannen aus Portalen ohne geprüfte Quelle.

Preise der Betriebe in unserer Liste

Von 81 aufgenommenen Betrieben nennen 28 mindestens einen konkreten Euro-Preis auf ihrer Webseite, bei 13 davon als „Ab“-Preis ohne Obergrenze. Die Angaben stehen wörtlich mit Link im jeweiligen Prüfbericht, siehe Liste der Betriebe. Es sind Angaben der Betriebe am Prüftag, keine Preisempfehlung.

Wie eine Rechnung aufgebaut sein darf

Wucher: Gesetz und ein Urteil zum Schlüsseldienst

Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das jemand unter Ausbeutung einer Zwangslage Vermögensvorteile versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.[4] Nach § 291 Abs. 1 StGB droht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.[5]

Der Bundesgerichtshof hat 2020 einen Fall aus dem Schlüsselnotdienst entschieden: Bereits das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründe regelmäßig eine Zwangslage, und ein Missverhältnis habe vorgelegen, weil der Werklohn den üblichen Marktpreis regelmäßig um mehr als das Doppelte überstieg.[6]

Das betraf einen Schlüsseldienst, nicht die Rohrreinigung. Für Rohrreinigung haben wir keine eigene Entscheidung gefunden. Das Urteil ist nur eine Analogie und keine Grenze, ab der eine Rohrreinigung „zu teuer“ ist.

Widerruf bei Notdienst

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht.[7] Ausgeschlossen ist es nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen. Das gilt nicht für weitere, nicht ausdrücklich verlangte Dienstleistungen.[7]

Ob eine Notfall-Rohrreinigung eine „dringende Reparatur“ in diesem Sinne ist und wie weit der Ausschluss reicht, haben wir weder bei Verbraucherzentralen noch in einem Urteil gefunden. Das ist offen.

Bezahlen

Und wer trägt die Kosten am Ende?

Das hängt davon ab, wo die Verstopfung sitzt und wer sie verursacht hat. Mieter: Grundsätzlich ist der Vermieter zur Behebung verpflichtet, nur bei bewiesenem Verschulden müssen Mieter zahlen.[10] Der Berliner Mieterverein nennt die Beseitigung von Verstopfungen nicht umlagefähig.[11] Wohnungseigentümer: Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, sind kein Sondereigentum.[12] Der Entscheidungsbaum führt Sie durch die Fälle, einschließlich dessen, was nicht geklärt ist.

Gehen Sie Ihre Rechnung Punkt für Punkt durch.

Rechnung prüfen

Quellen

Abgerufen am angegebenen Tag. Zu jeder Quelle steht aufklappbar das wörtliche Zitat, auf das wir uns stützen. „Rang“ sagt, ob es eine Primärquelle ist.

  1. [1]
    Verbraucherzentrale NRW: Tipps gegen Abzocke durch Rohrreinigungsfirmen (Stand 11.03.2021; Kopie auf koeln.de-Sozialraumseite)
    Verbraucherzentrale (Primär, Kopie bei Dritten gehostet; Original-URL nicht gefunden) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (5)

    „Die Kosten für eine Abflussreinigung mit einer Spirale belaufen sich auf bis zu 250 Euro inklusive Wochenendzuschlag. Regional kann es Unterschiede geben.“

    „Bei der Rohrreinigung muss etwa keine Reinigungsflüssigkeit erst einwirken, um eine Verstopfung zu lösen.“

    „Kosten für den Einsatz von Spezialwerkzeugen fallen nur an, wenn die Geräte auch tatsächlich eingesetzt wurden.“

    „Das Fehlen einer Steuernummer ist ein Indiz für ein unseriöses Unternehmen.“

    „ist ein Anruf über den Notruf 110 bei der Polizei oft wirksam. Denn Nötigung ist strafbar.“

  2. [2]
    Verbraucherzentrale NRW: Rohrreinigungsunternehmen (Stand 08.03.2023)
    Verbraucherzentrale (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (7)

    „Doppelabrechnungen, zum Beispiel eine Abrechnung nach Arbeitszeit und gleichzeitig nach laufenden Metern, sind nicht zulässig.“

    „Der Nachtzuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen“

    „Zahlen müssen Sie nur, wenn die Störung auch tatsächlich behoben wird.“

    „Die oftmals in Rechnung gestellten Arbeiten, wie Fräsen, Schleudern, Hochdruckspülen und Video-Überwachung, sind fast nie erforderlich.“

    „Zuschläge von bis zu 100 Prozent, beispielsweise für Einsätze an Sonn- und Feiertagen, können noch zulässig sein.“

    „Die Rechnung in Höhe von 1100 Euro sollte der Verbraucher aber sofort bezahlen.“

    „Überweisen Sie im Zweifel nur einen Teilbetrag der Rechnung.“

  3. [3]
    Verbraucherzentrale NRW: Tipps gegen Abzocke von unseriösen Notdiensten (12/2020)
    Verbraucherzentrale (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (5)

    „Barzahlung kann nur verlangt werden, wenn dies vorher vereinbart wurde.“

    „Erlaubt sind hierbei Zuschläge von bis zu 100 Prozent – allerdings nur für Lohn und lohnabhängige Kosten und nicht für Material- oder Fahrzeugkosten.“

    „sollte am besten nur eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten und die Rechnung im Anschluss unabhängig prüfen lassen.“

    „Unseriöse Firmen nutzen auch häufig eine Rohrverstopfung, um Verbraucher zu einer unnötigen Rohrsanierung zu überreden.“

    „Bei einem Schlüsseldienst etwa kostet die Öffnung einer lediglich zugefallenen Tür in Nordrhein-Westfalen inklusive Anfahrt tagsüber und an Werktagen circa 90 Euro.“

  4. [4]
    BGB § 138
    Primär (Gesetz) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliches Zitat

    „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“

  5. [5]
    StGB § 291 Abs. 1
    Primär (Gesetz) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (3)

    „Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten“

    „für eine sonstige Leistung“

    „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

  6. [6]
    BGH, Urteil vom 16.01.2020 – 1 StR 113/19 (Schlüsselnotdienst, Wucher; HRRS 2020 Nr. 620)
    Gerichtsentscheidung im Volltext (HRRS) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Bereits das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage im Sinne des Wuchertatbestands“

    „der Werklohn den üblichen Marktpreis regelmäßig um mehr als das Doppelte überstieg“

  7. [7]
    BGB § 312g Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 11
    Primär (Gesetz) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.“

    „Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,“

  8. [8]
    Verbraucherzentrale NRW: Achtung, Schein-Rohrreiniger
    Verbraucherzentrale (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (6)

    „Zahlen Sie im Nachgang per Überweisung und nicht direkt vor Ort in Bar oder per EC-Karte.“

    „Schein-Rohreiniger hingegen werden immer zur sofortigen Zahlung in bar oder mit Karte drängen.“

    „zögern Sie nicht die Polizei unter der Telefonnummer 110 wirklich anzurufen und die Situation zu schildern.“

    „Die Internetseite eines gewerblichen Dienstleisters muss ein Impressum tragen, das den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen der Webseite nennt.“

    „Essensreste, Hygieneartikel, Katzenstreu und so weiter gehören in den Restmüll.“

    „Sämtliche Feuchttücher und zwar auch feuchte Toilettenpapiere gehören in den Restmüll.“

  9. [9]
    Verbraucherzentrale Niedersachsen: Abzocke bei Handwerkernotdiensten (Stand 19.01.2026)
    Verbraucherzentrale (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (3)

    „Er kassierte 1.370 Euro per EC-Karte und ließ sein Werkzeug sowie die abgebaute Toilette zurück.“

    „Niemand muss sich unter Druck setzen lassen.“

    „Fallen Mängel auf, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Nachbesserungspflicht berufen.“

  10. [10]
    Berliner MieterGemeinschaft: Rohrverstopfung
    Mieterverein (Beratungstext) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Grundsätzlich ist der Vermieter zur Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass die Mieter/innen den Schaden schuldhaft verursacht haben, müssen sie die Kosten tragen.“

    „Regelungen nach denen sich die Mieter/innen an den Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen an der Hauptwasserleitung zu beteiligen haben, benachteiligen die Mieter/innen unangemessen und sind daher zumindest in Formularmietverträgen unwirksam.“

  11. [11]
    Berliner Mieterverein, MieterMagazin 5/2018: Berliner Abwassersystem
    Mieterverein (Fachredaktion) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliches Zitat

    „Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen in den Abwasserrohren auf dem Gebäudegrundstück sind nicht umlagefähig, sondern vom Vermieter zu tragende Reparaturkosten.“

  12. [12]
    WEG § 5 Abs. 2
    Primär (Gesetz) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliches Zitat

    „Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums“

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