Wer abends eine verstopfte Toilette hat, sucht im Netz einen Notdienst. Genau dort setzen Schein-Rohrreiniger an. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt, sie würden „immer zur sofortigen Zahlung in bar oder mit Karte“ drängen.[1] Verbraucher würden so selbst für einfachste Rohrreinigungen oder Türöffnungen mit Rechnungen von 1000 Euro oder mehr konfrontiert.[2] Als Beispiele nennen die Verbraucherzentralen 1100 Euro für eine Toilette[3] und 1.370 Euro per EC-Karte.[4]
Alle Quellen dieses Ratgebers sind Verbraucherzentralen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Eine eigene Berliner Seite einer Verbraucherzentrale zur Rohrreinigung haben wir nicht gefunden.
Vor dem Anruf: Wen Sie rufen
- Impressum lesen. Die Internetseite eines gewerblichen Dienstleisters muss ein Impressum mit Namen und Anschrift des Verantwortlichen tragen.[1] Fehlende oder abweichende Angaben sind laut Verbraucherzentrale NRW ein Hinweis auf Vermittler oder Schein-Rohrreiniger.[5]
- Nach Anschrift und verbindlichem Festpreis fragen. Die Verbraucherzentrale NRW rät, auch in der Notlage zwei bis drei Anbieter zu vergleichen.[5] Wer keine Preisauskunft gibt, ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht der Anbieter der Wahl: nächsten anrufen.[4]
- Auf die Vorwahl achten. Wirbt der Betrieb mit Ortsvorwahl, dürfen laut Verbraucherzentrale NRW nur Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen berechnet werden.[5]
Genau diese Punkte prüfen wir bei den Betrieben in unserer Liste vorab: Berliner Sitz im Impressum, eigene Webseite, Festnetznummer, genannte Preise. Das ersetzt nicht Ihre eigene Nachfrage, spart aber Zeit. Siehe Betriebe in Berlin.
Warnzeichen während des Einsatzes
- „Die Flüssigkeit muss erst einwirken.“ Bei der Rohrreinigung muss laut Verbraucherzentrale NRW keine Reinigungsflüssigkeit erst einwirken, um eine Verstopfung zu lösen.[5]
- Spezialgeräte. Fräsen, Schleudern, Hochdruckspülen und Video-Überwachung sind laut Verbraucherzentrale NRW „fast nie erforderlich“.[3] Kosten für Spezialwerkzeug fallen nur an, wenn die Geräte auch tatsächlich eingesetzt wurden.[5]
- Aufgedrängte Sanierung. Unseriöse Firmen nutzen laut Verbraucherzentrale NRW häufig eine Rohrverstopfung, um zu einer unnötigen Rohrsanierung zu überreden.[6]
- Druck zur Barzahlung. Barzahlung kann nur verlangt werden, wenn sie vorher vereinbart wurde.[6]
Eine Kamera-Untersuchung kann sinnvoll sein, etwa wenn die Verstopfung wiederkehrt oder Wurzeleinwuchs vermutet wird. Als Pflichtposten für die bloße Beseitigung einer Verstopfung ist sie laut Verbraucherzentrale nicht erforderlich.[3]
Auf der Rechnung
- Doppelabrechnung. Eine Abrechnung nach Arbeitszeit und gleichzeitig nach laufenden Metern ist nicht zulässig.[3]
- Zuschläge. Zuschläge von bis zu 100 Prozent, etwa für Sonn- und Feiertage, können noch zulässig sein[3], aber nur für Lohn und lohnabhängige Kosten, nicht für Material oder Fahrzeug.[6]
- Erfolg. „Zahlen müssen Sie nur, wenn die Störung auch tatsächlich behoben wird.“[3] Eine Klausel „bei Abbruch berechnen wir den Aufwand“ nennt die Verbraucherzentrale NRW unzulässig; ein Urteil dazu haben wir nicht geprüft.[3]
- Steuernummer. Das Fehlen einer Steuernummer ist ein Indiz für ein unseriöses Unternehmen.[5] Die Verbraucherzentrale weist zugleich darauf hin, dass Angaben auch gefälscht sein können.[1]
Wenn es schon passiert ist
- Sich nicht zum Geldautomaten drängen lassen. Der Notruf 110 ist laut Verbraucherzentrale NRW oft wirksam, denn Nötigung ist strafbar.[5] Die Verbraucherzentrale rät, die Polizei auch wirklich anzurufen und die Lage zu schildern.[1]
- Im Nachgang überweisen. Bezahlen Sie per Überweisung und nicht vor Ort in bar oder per EC-Karte.[1] Im Zweifel nur eine Anzahlung unter Vorbehalt leisten und die Rechnung unabhängig prüfen lassen[6], oder nur einen Teilbetrag überweisen.[3]
- Nachbesserung verlangen. Fallen Mängel auf, können sich Verbraucher auf die Nachbesserungspflicht berufen.[4]
Ob eine Rechnung wegen Wuchers nichtig sein kann und ob ein Widerruf möglich ist, steht im Ratgeber Kosten und Rechnung. Zum Durchgehen Ihrer Rechnung gibt es den Rechnungs-Check.
Rechnung schon da? Gehen Sie die fünfzehn Prüfpunkte durch.