Ratgeber · 6 Minuten

Wer ist zuständig: Eigentümer oder Berliner Wasserbetriebe?

Ob der Eigentümer oder die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zuständig sind, hängt davon ab, wo im Leitungsweg die Verstopfung sitzt. Hier die belegte Aufteilung, und was offen bleibt.

Stand der Recherche: 29.10.2026 · keine Rechtsberatung

Drei Abschnitte, drei Zuständigkeiten

Das Merkblatt der Senatsverwaltung zu Dichtheitsprüfungen trennt den Weg des Abwassers in Grundleitung und Hausanschlusskanal. Der Hausanschlusskanal besteht aus dem Abschnitt vom Einbindepunkt in den öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungsöffnung (Hausanschlusskasten oder Revisionsschacht) auf dem Grundstück.[1]

Wer ist für welchen Abschnitt zuständig?
AbschnittZuständigAnmerkung
Leitungen in der MietwohnungVermieterGrundsätzlich ist der Vermieter zur Behebung verpflichtet.[2] Wer die Kosten trägt, klärt der Entscheidungsbaum.
Grundleitung auf dem Grundstück (Hausseite der ersten Reinigungsöffnung)GrundstückseigentümerBau, Betrieb, Instandsetzung und Finanzierung obliegen grundsätzlich dem Eigentümer.[1] Das bestätigt auch der BWB-Flyer.[3]
Hausanschlusskanal (bis einschließlich erste Reinigungsöffnung)Betrieblich: Berliner WasserbetriebeEigentum und Kostenpflicht können davon abweichen.[1] Die Kosten einer Entstörung im Einzelfall sind aus den Quellen nicht auflösbar.
Öffentlicher StraßenkanalBerliner WasserbetriebeTeil der öffentlichen Abwasseranlage. Störungen gehen an den Entstörungsdienst.[4]

Wen rufe ich an?

Der Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe ist rund um die Uhr im Einsatz, Servicenummer 0800 292 75 87.[4] Er ist laut BWB für Störungen der Trinkwasserversorgung, des Abwasser-Grundstücksanschlusses und für Havarien da.[4]

Wenn das Abwasser nicht mehr abfließt oder austritt, können Sie den Entstörungsdienst beauftragen. Als mögliche Ursachen nennen die BWB Versackungen, Einbrüche oder Wurzeleinwuchs im Bereich des Abwasser-Grundstücksanschlusses.[5]

Die Abwasserbeseitigungssatzung (seit 01.01.2026) verpflichtet den Einleiter, jede Störung dem Entstörungsdienst zu melden.[6] Einleiter sind auch Mieter, Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer.[6]

Für eine Verstopfung innerhalb der Mietwohnung beginnt es beim Vermieter: Mieter müssen sie ihm unverzüglich anzeigen.[7] Tief sitzende Verstopfungen kann nur eine Fachfirma beseitigen.[8]

Der kostenlose BWB-Service gilt nicht für Verstopfungen

Die BWB bieten einen kostenlosen Service zur Dichtheitsprüfung. Er kann laut Flyer nicht für die Beseitigung von Abflusshindernissen (zum Beispiel Verstopfungen) des Hausanschlusskanals in Anspruch genommen werden.[3]

Dichtheitsprüfung: nur in Wasserschutzgebieten Pflicht

In Berlin besteht laut Senatsverwaltung eine ausdrückliche Pflicht zu Dichtheitsprüfungen in den Wasserschutzgebieten.[1] Die BWB bestätigen das für Abwasser-Grundstücksanschlüsse.[5] Weitergehende Landesregelungen gibt es derzeit nicht.[1] Für die Entwässerung von Grundstücken außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Bauaufsichtsämter der Bezirke zuständig.[1]

Rückstau und Versicherung

Rückstau entsteht, wenn Abwasser, etwa bei anhaltend starkem Regen, vom öffentlichen Kanal in die Hausanschlussleitung gedrückt wird.[9] Nach der Satzung müssen Abwasseraufnahmeeinrichtungen auf Kosten des Einleiters gegen Rückstau gesichert werden.[6] Die BWB schreiben, die Gebäudeversicherung komme nicht für Rückstauschäden auf, wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist.[9] Das ist die Wiedergabe der BWB, keine Versicherungsbedingung.

Was wir nicht wissen

Mieter, Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer? Der Baum sagt, wer zahlt.

Zum Entscheidungsbaum

Quellen

Abgerufen am angegebenen Tag. Zu jeder Quelle steht aufklappbar das wörtliche Zitat, auf das wir uns stützen. „Rang“ sagt, ob es eine Primärquelle ist.

  1. Wörtliche Zitate (6)

    „In Berlin besteht eine ausdrückliche Pflicht zu Dichtheitsprüfungen in den Wasserschutzgebieten (WSG).“

    „Weitergehende länderspezifische Regelungen gibt es derzeit nicht.“

    „Der Hausanschlusskanal besteht aus dem Abschnitt vom Einbindepunkt in den öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungsöffnung (Hausanschlusskasten/Revisionsschacht) auf dem Grundstück.“

    „Unbeschadet der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Hausanschlusskanals und der damit verbundenen Kostentragungspflicht liegt die betriebliche Zuständigkeit für den gesamten Hausanschlusskanal bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB).“

    „Die Verantwortung für Bau, Betrieb, Instandsetzung und Finanzierung von Grundleitungen obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer.“

    „Für die Entwässerung von Grundstücken außerhalb von Wasserschutzgebieten sind im Land Berlin die Bauaufsichtsämter der einzelnen Bezirke zuständig.“

  2. [2]
    Berliner MieterGemeinschaft: Abflussverstopfung
    Mieterverein (Beratungstext) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliches Zitat

    „Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter zur Behebung des Schadens verpflichtet.“

  3. [3]
    Berliner Wasserbetriebe: Flyer Dichtheitsprüfung (© 3.2026)
    Wasserbetrieb (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Die Wartung, Reparatur und Finanzierung der privaten Abwasser-Grundleitung liegt generell in der Verantwortung der Grundstückseigentümer:innen.“

    „Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Service für die Dichtheitsprüfung nicht für die Beseitigung von Abflusshindernissen (z. B. Verstopfungen) des Hausanschlusskanals in Anspruch genommen werden kann.“

  4. [4]
    Berliner Wasserbetriebe: Störung melden
    Wasserbetrieb (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Unser Entstörungsdienst ist rund um die Uhr im Einsatz. Servicenummer: 0800.292 75 87“

    „Bei einer Störung der Trinkwasserversorgung, z.B. ungewöhnlich niedrigem Wasserdruck oder einer Störung des Abwasser-Grundstücksanschlusses sowie Havarien, wenden Sie sich bitte an den Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe.“

  5. [5]
    Berliner Wasserbetriebe: Hausanschluss (Prüfung von Grundstücksanschlüssen)
    Wasserbetrieb (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Wenn Ihr Abwasser nicht mehr abfließt oder austritt, können Sie unseren Entstörungsdienst beauftragen. Ursachen können z.B. Versackungen, Einbrüche oder Wurzeleinwuchs im Bereich Ihres Abwasser-Grundstücksanschlusses sein.“

    „In Berlin ist es Pflicht, eine Dichtheitsprüfung von Abwasser-Grundstücksanschlüssen in Wasserschutzgebieten vornehmen zu lassen.“

  6. Wörtliche Zitate (7)

    „Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.“

    „müssen von der oder dem Einleiter:in auf ihre bzw. seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat die oder der Einleiter:in für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.“

    „Die anschlussnehmende Person ist dafür verantwortlich, dass sich die Grundstücksentwässerungsanlagen ihres Grundstücks stets in einem ordnungsgemäßen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand befinden (z. B. Drosseleinrichtung, Rückstausicherung etc.).“

    „Anschlussnehmende Person ist die oder der Grundstückseigentümer:in.“

    „die zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen (insbesondere auch Pächter:innen, Mieter:innen, Untermieter:innen usw.)“

    „flüssige und feste Stoffe, die die Abwasseranlagen verstopfen oder deren Reinigung erschweren können, insbesondere flüssige Stoffe, die erhärten, sowie feste Stoffe“

    „Die Meldung jeglicher Störungen erfolgt durch die oder den Einleiter:in beim Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe.“

  7. [7]
    Stiftung Warentest: Abfluss verstopft – Wer zahlt die Reinigung? (22.11.2017)
    Stiftung Warentest (redaktionell) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (3)

    „Der Mieter haftet nicht, wenn das Rohr zum Beispiel durch normalen Haar­verlust beim Duschen oder Baden verstopft ist.“

    „Er muss dem Vermieter aber die Verstopfung unver­züglich anzeigen.“

    „Beruht sie allerdings auf unsachgemäßer Benut­zung, haftet der Mieter für alle dadurch entstandenen Schäden und Reparatur­kosten.“

  8. [8]
    Verbraucherzentrale NRW: Rohrverstopfung vorbeugen – Kein Fett ins Waschbecken kippen
    Verbraucherzentrale (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (5)

    „Zwar gibt es spezielle Rohrreiniger, doch die aggressiven Chemikalien darin lösen das Problem nicht immer und sind noch dazu sehr schlecht für die Umwelt. Einige Rohrreiniger können sogar den Abflussrohren schaden.“

    „Umweltfreundliche Hilfsmittel sind Saugglocke (je nach Region auch Pümpel oder Pömpel genannt) und Rohrspirale .“

    „Tief sitzende Verstopfungen können nur von einer Fachfirma beseitigt werden.“

    „Flüssiges Fett härtet schon nach einigen Metern im Abflussrohr aus und verengt es.“

    „Die Abläufe von Küchenspüle, Dusche und Waschbecken sollten stets mit einem Ablaufsieb versehen sein, damit grobe Schmutzreste oder Haare nicht mit ins Abflussrohr gespült werden.“

  9. [9]
    Berliner Wasserbetriebe: Rückstausicherung
    Wasserbetrieb (Primär) · abgerufen am 29.10.2026
    Wörtliche Zitate (2)

    „Bitte beachten Sie: Die Gebäude-Versicherung kommt nicht für Rückstauschäden auf, wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist.“

    „Wenn Abwasser, etwa bei anhaltend starkem Regen, vom öffentlichen Kanal in Ihre Hausanschlussleitung gedrückt wird, kommt es zum Rückstau.“

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