Die Berliner Wasserbetriebe schreiben in ihrer Kampagne „Kein Müll ins Klo“: „Wirf keinen Müll in den Ausguss, die Toilette oder den Gully auf der Straße. Denn er verstopft Abwasserrohre, setzt Pumpen außer Betrieb und führt zu Störungen in der Kanalisation und in den Klärwerken.“[1]
Toilette
Laut BWB gehören weder Katzenstreu noch Wattestäbchen, Feuchttücher, Windeln, Tampons, Binden und Kondome sowie Verpackungen, Faserstoffe, Textilien und vieles mehr in die Toilette.[1] Sämtliche Feuchttücher, auch feuchte Toilettenpapiere, gehören laut Verbraucherzentrale NRW in den Restmüll.[2]
Küche und Spüle
- Essensreste und Fette gehören in die Biogut-Tonne.[1]
- Flüssiges Fett härtet schon nach einigen Metern im Abflussrohr aus und verengt es.[3]
- Die Abläufe von Küchenspüle, Dusche und Waschbecken sollten stets ein Ablaufsieb haben, damit grobe Schmutzreste oder Haare nicht ins Abflussrohr gespült werden.[3]
Wenn es doch verstopft
- Umweltfreundliche Hilfsmittel sind Saugglocke (Pümpel) und Rohrspirale.[3] Die BWB raten ebenfalls zum Pömpel.[1]
- Chemische Abflussreiniger lösen das Problem laut Verbraucherzentrale NRW nicht immer, sind schlecht für die Umwelt und können Rohre schädigen.[3] Das Umweltbundesamt rät, auf sie zu verzichten.[4]
- Tief sitzende Verstopfungen können nur von einer Fachfirma beseitigt werden.[3] Wie Sie dabei nicht an Schein-Rohrreiniger geraten, steht im Ratgeber Schein-Rohrreiniger erkennen.
Zu Hausmitteln wie Natron, Essig oder kochendem Wasser haben wir in den geprüften Seiten von Verbraucherzentrale, Umweltbundesamt und BWB keine eigene Aussage gefunden und geben deshalb keine Empfehlung. Ob heißes Wasser für Kunststoffrohre geeignet ist, haben wir nicht geprüft.
Warum es alle betrifft
Die Fremdstoffe verursachen laut BWB jährliche Extrakosten in Millionenhöhe, und diese Kosten werden auf alle Berliner verteilt.[1] Die Satzung verbietet das Einleiten von Stoffen, die die Abwasseranlagen verstopfen oder deren Reinigung erschweren können.[5] Haus & Grund Berlin engagiert sich zusammen mit den BWB gegen die Verunreinigung des Abwassers durch Fremdstoffe und Müll.[6] Ob und wie Verstöße geahndet werden, haben wir nicht geprüft.
Rückstausicherung
Die Satzung der Berliner Wasserbetriebe (seit 01.01.2026) verlangt, dass Abwasseraufnahmeeinrichtungen auf Kosten des Einleiters gegen Rückstau gesichert werden.[5] Die BWB weisen darauf hin: Die Gebäudeversicherung kommt nicht für Rückstauschäden auf, wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist.[7] Wie das für Bestandsgebäude durchgesetzt wird, haben wir nicht geprüft.
Nur Gewerbe: Fettabscheider
Fett- und ölhaltiges Schmutzwasser aus Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung muss über einen Fettabscheider entsorgt werden.[8] Für Privathaushalte nennt die BWB-Seite keine Fettabscheider-Pflicht, hier gilt: Fett in die Biogut-Tonne.
Trotzdem verstopft? Prüfen Sie, wer zuständig ist.